26. Mai 2023

Neue Anfor­de­rungen per 1. Januar 2024

Anfor­de­rungen für gewerb­liche Geschirrspüler

Zusätzlich zu den bereits kommu­ni­zierten Mindest­an­for­de­rungen für Kochfelder, Fritteusen und Salamander hat der Bundesrat eine Dekla­ra­ti­ons­pflicht für gewerb­liche Geschirr­spüler beschlossen. Per 1. Januar 2024 müssen der Energie- und Wasser­ver­brauch sowie die Reini­gungs­leistung in den techni­schen Unter­lagen und auf einer frei zugäng­lichen Webseite gemäss der europäi­schen Norm EN IEC 63136:2019 angegeben werden. Eine Energie­eti­kette gibt es nicht für gewerb­liche Geschirrspüler.

Die Schweiz nimmt hier eine Vorrei­ter­rolle ein, denn in der EU gelten noch keine gesetz­lichen Anfor­de­rungen für gewerb­liche Geschirr­spüler. Sollte die Europäische Kommission Anfor­de­rungen beschliessen, strebt die Schweiz eine Harmo­ni­sierung an.

Anfor­de­rungen im Detail