20. März 2023

Neue Anfor­de­rungen per 1. Januar 2024

Mindest­an­for­de­rungen für gewerb­liche Küchengeräte

Kochfelder, Fritteusen und Salamander sollen in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat für diese drei strom­in­ten­siven Geräte­typen Mindest­an­for­de­rungen in Bezug auf die Energie­ef­fi­zienz beschlossen. Die Anfor­de­rungen gelten per 1. Januar 2024. Eine Energie­eti­kette gibt es nicht für diese Geräte.

Kochfelder, Fritteusen und offene Gratinier- oder Warmhal­teöfen mit starker Oberhitze (Salamander), welche die ab 1. Januar 2024 geltenden Anfor­de­rungen nicht erfüllen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht, also herge­stellt oder impor­tiert werden. Der Abverkauf aus Schweizer Lager­be­ständen von Geräten, welche die neuen Anfor­de­rungen nicht einhalten, ist längstens bis zum 31. Dezember 2024 erlaubt.

Auch Geräte, die für eine gewerb­liche Küche selbst im Ausland gekauft und direkt impor­tiert werden, müssen die Anfor­de­rungen einhalten. Bestehende Geräte und Occasionen hingegen müssen die Anfor­de­rungen nicht einhalten.

Die Schweiz nimmt hier eine Vorrei­ter­rolle ein, denn in der EU gelten noch keine Anfor­de­rungen an die Energie­ef­fi­zienz von gewerb­lichen Küchengeräten.

Anfor­de­rungen im Detail