20. März 2023
Neue Anforderungen per 1. Januar 2024
Mindestanforderungen für gewerbliche Küchengeräte
Kochfelder, Fritteusen und Salamander sollen in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat für diese drei stromintensiven Gerätetypen Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz beschlossen. Die Anforderungen gelten per 1. Januar 2024. Eine Energieetikette gibt es nicht für diese Geräte.
Kochfelder, Fritteusen und offene Gratinier- oder Warmhalteöfen mit starker Oberhitze (Salamander), welche die ab 1. Januar 2024 geltenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht, also hergestellt oder importiert werden. Der Abverkauf aus Schweizer Lagerbeständen von Geräten, welche die neuen Anforderungen nicht einhalten, ist längstens bis zum 31. Dezember 2024 erlaubt.
Auch Geräte, die für eine gewerbliche Küche selbst im Ausland gekauft und direkt importiert werden, müssen die Anforderungen einhalten. Bestehende Geräte und Occasionen hingegen müssen die Anforderungen nicht einhalten.
Die Schweiz nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, denn in der EU gelten noch keine Anforderungen an die Energieeffizienz von gewerblichen Küchengeräten.
